LH - 15.4.2004
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Siedlergemeinschaft MSA-Siedlung
Dortmund-Scharnhorst e.V.

Fernwärme

Gesetzlicher Hintergrund

Nach Punkt 7. der Anlage zum Erbbaurechtsvertrag haben die Siedler bestimmte Mitbestimmungsrechte, die sie an die Siedlergemeinschaft abgetreten haben. Für Käufer der Grundstücke gilt 4 des Grundstückskaufvertrages mit der Stadt Dortmund. Diese Rechte und Pflichten sind bei Verkauf jeweils an den Rechtsnachfolger zu übertragen.

Diese Zusammenhänge werden Ihnen vom Vorstand und unserem Notar gern erläutert.

Die Fernwärme wurde anfänglich von der Siedlergemeinschaft federführend betrieben. Ins Grundbuch wurde als Eigentümerin die Westdeutsche Heimbau eingetragen. Rechtsnachfolgerin der Westdeutschen Heimbau wurde die "Neue Heimat".

Im Jahr 1970 hat die Siedlergemeinschaft mit der Neuen Heimat das Kohleheizwerk an der Gleiwitzstraße nahezu stillgelegt und die Versorgung unserer 802 Eigenheime und der 505 Mietwohnungen auf Abwärme umgestellt und die Betriebsführung an die Fernwärmeversorgung Niederrhein übergeben. Damit war der Grundstein gelegt für eine bessere Versorgung der Häuser und der bis dahin nicht beheizbaren Wohnungserweiterungen.

Tatsache ist, dass es bei uns nicht zu den Unstimmigkeiten bei Abrechnungen kommt, wie man es von anderen Gesellschaften in der Zeitung lesen kann. Der Grund liegt in unserer Arbeit, die wir im Hintergrund für die Gemeinschaft leisten

Der Betriebsführungsvertrag gilt für 35 Jahre und läuft am 30. Mai 2006 aus.

Rechtsnachfolger der Neuen Heimat wurde die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG).

Die Verträge zwischen den Siedlern und der LEG als Nachfolgerin der Westdeutschen Heimbau und der Neuen Heimat gelten für 99 Jahre. Für die LEG erwächst daraus eine Lieferpflicht - für uns eine Abnahmepflicht. Unabhängig davon hat die LEG (Neue Heimat) ihre Lieferpflicht an die Fernwärmeversorgung Niederrhein (FN) übertragen. Der dazu geschlossene Betriebsführungsvertrag läuft am 30. Mai 2006 aus.

Die FN hatte ihrerseits einen bis 2005 laufenden Abwärme-Vertrag mit dem Betreiber des Kraftwerkes Derne. Seit Ende 2003 hat sie einen neuen Abwärme-Vertrag mit den Gasrusswerken zur Gewährleistung der Wärmelieferungen.

Nach dem bestehenden Betriebsführungsvertrag dürfen andere Energieträger, von einem Kamin abgesehen, nicht zu Heizzwecken eingesetzt werden. Wer glaubt, sein Anschlusswert liege zu hoch, der kann sich auf eigene Kosten eine Wärmebedarfsberechnung nach DIN 4701 erstellen lassen. Sollte der neue Wert um mehr als 2 kW unter dem Anschlusswert liegen, wird auf Kosten des Siedlers ein Mengendifferenzdruckregler eingebaut, der den Durchfluss auf den neuen Wert begrenzt.

Unser Ziel und eine Hauptaufgabe der Siedlergemeinschaft ist eine langfristige Versorgung unserer Häuser mit Heizenergie und Warmwasser zu bezahlbaren Preisen. Wir werden unser Mitbestimmungsrecht einbringen.